Inklusion
Am 23.3 2012 wurde in Niedersachsen das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule verabschiedet. Ziel ist es,
- dass alle SchülerInnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigung an jedem Lernort ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen können,
- dass Qualität und Umfang an Unterstützung für alle Schülerinnen und Schüler gesichert sind,
- dass die Zusammenarbeit aller an der Förderung beteiligten Personen und Institutionen gewährleistet ist und
- dass sonderpädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote ein qualitativ hochwertiges gemeinsames Lernen ermöglichen.
Seit über 10 Jahren arbeiten wir im Rahmen der Inklusion auch an den allgemeinbildenden Schulen in Nienburg und dem Umland. Dort begleiten wir Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung im Unterricht und beraten und unterstützen die Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Schule bei fachlichen, pädagogischen und behinderungsspezifischen Fragen.
Wir bieten Förderung sowie konkrete Lernbegleitung für das zieldifferente Lernen nach dem Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Regulär stehen jeder Schülerin und jedem Schüler mit diesem Förderbedarf in der Inklusion 5 Stunden pro Woche durch eine Förderschullehrkraft zu. Je nach Versorgung in der Astrid- Lindgren- Schule können wir dies umsetzen oder müssen das Stundenkontingent in der Inklusion entsprechend kürzen.
Im Rahmen der Überprüfung von Kindern mit dem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung beraten wir Eltern darin, den bestmöglichen Förderort für ihr Kind zu finden.