Hier finden Sie alle aktuellen Informationen, Briefe und Vorgaben um Umgang mit dem Corona-Virus an der Astrid-Lindgren-Schule.
Grundlage sind immer die geltenden Vorgaben des niedersächsischen Kultusministeriums, der niedersächsischen Landesschulbehörde und des örtlichen Gesundheitsamtes.
Aktuell:
20.11.2021
Im Rahmen des bundesweiten Lockdowns bis zum 14.02.2021 werden auch die Maßnahmen an Schulen in Niedersachsen verlängert und angepasst.
Unsere Schule läuft weiterhin im Szenario B: Schule im Wechselmodell, die Präsenzpflicht ist allerdings ab sofort aufgehoben.
Der Antrag auf Befreiung kann grundlos über das unten zu findende Formular erfolgen.
11.01.2021
Die Koordinierungsstelle Migration und Bildung des Landkreises Nienburg und ihre ehrenamtlichen SprachmittlerInnen haben zu den aktuellen Corona-Einschränkungen neue Videos in acht verschiedenen Sprachen aufgenommen. Den Link finden Sie unten.
Ebenso finden Sie dort die aktuelle Version des niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule des niedersächsischen Kultusministeriums.
06.01.2021
Im Zusammenhang mit dem weitergeführten Lockdown wird die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes in Niedersachsen um eine Woche verschoben. Das heißt für unsere Schule:
- Ab dem 11.01.2021: Szenario C: Lernen von zu Hause
- Ab dem 18.01.2021: Szenario B: Schule im Wechselmodell
Es wird damit gerechnet, dass ab Mitte Januar verlässliche Inzidienzzahlen vorliegen. Auf dieser Grundlage wird das weitere Vorgehen an Schulen geplant.
Die aktuellen Briefe unseres Kultusministers finden Sie unten.
Das ganze Team der Astrid-Lindgren-Schule wünscht ein frohes neues Jahr, bleiben Sie und bleibt Ihr gesund!
15.12.2020
Um "mehr Planungssicherheit in einer kaum planbaren Lage zu schaffen" werden vom niedersächsischen Kultusministerium Übergangsregelungen für den Januar vorgesehen. Aufgrund zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossener Arztpraxen und Labore und somit voraussichtlich weniger Testungen soll ein "Sicherheitsnetz" eingezogen werden.
Das bedeutet für den Unterricht ab dem 11.01.2021 vorbehaltlich des dann aktuellen Infektionsgeschehens:
- Primarbereich: Szenario A mit Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht (Szenario B bei Betroffenheit durch eine Infektionsschutzmaßnahme für mind. eine Klasse/Lerngruppe)
- Sekundarbereiche I/II: Szenario B
Ab dem 01.02.2020 soll dann zum bekannten Stufenplan zurückgekehrt werden.
Wir wünschen Ihnen ein frohes und gesundes Weihnachtsfest!
10.12.2020
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gibt es für Sie als Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Aufgrund der Kurzfristigkeit kann dies antragsfrei geschehen und kann der Schule mündlich oder schriftlich angezeigt werden. Frühester Termin wäre der 14.12.2020, ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da aus infektiologischer Sicht nicht sinnvoll. Hier handelt es sich nicht um eine Befreiung von der Schulpflicht sondern um ein Lernen und Arbeiten Zuhause, analog zur Beschulung im Szenario B. Die aktuellen Ministerbriefe finden Sie wie immer unten. Ebenso eine Datei mit Kontaktdaten für Kontakt- und Gesprächsangebote für Schülerinnen und Schüler in persönlich schwierigen Zeiten.
27.11.2020
Um eine höhere Sicherheit für ein Weihnachten mit der Familie zu erreichen werden die Weihnachtsferien früher beginnen. Am 21. und 22. Dezember ist unterrichtsfrei. Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Präsenzunterricht befreit werden. Formulare für die Befreiuung, die aktuellen Ministerbriefe und den aktuellen niedersächsischen Rahmenhygieneplan Schule finden Sie unten.
23.11.2020
Die Koordinierungsstellle Migration und Bildung hat mit Hilfe ihrer SprachmittlerInnen aus gegebenem Anlass Videos in acht verschiedenen Sprachen zum Umgang bei Corona-Quarantäne aufgenommen. Den Link finden Sie unten.
17.11.2020
Der niedersächsische Kultusminster hat neue Eltern- und Schülerbriefe veröffentlicht. Die aktuell geltenden Maßnahmen an Schulen werden anhand des aktuellen Infektionsgeschehens fortlaufend beobachtet und bei Bedarf angepasst.
02.11.2020
Ab einem Indizienswert von 50 besteht an Schulen ab der Sekundarstufe 1 die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS). Der Primarbereich ist ausgenommen. Grundlage zur Ermittlung der Inzidenzzahl ist die unten verlinkte Niedersachsenseite. Sie wird täglich ab 9:00 Uhr aktualisert. Bei Überschreitung des Wertes gilt für den Folgetag eine Pflicht zum Tragen eines MNS soweit kein aktuelles Attest vorliegt, das von der Pflicht zum Tragen des MNS befreit.
Bitte denken Sie daran, Ihrer Tochter / ihrem Sohn ausreichend MNS zum Wechseln mitzugeben.